Speiseplan
Die Allergen-Kennzeichnung
Seit Dezember 2014 müssen Allergene auf Speisekarten EU-weit deklariert werden.
Folgende Kennzeichnung finden Sie auf unserer Speisekarte:
- a glutenhaltiges Getreide (Weizen(1), Roggen(2), Gerste(3), Hafer(4), Dinkel(5), Khorasan-Weizen(6)),
- b Krebstiere,
- c Eier,
- d Fisch,
- e Erdnüsse,
- f Soja,
- g Milch (einschließlich Laktose),
- h Schalenfrüchte (Mandel(1), Haselnuss(2), Walnuss(3), Cashew(4), Pecannuss(5), Paranuss(6), Pistazie(7), Macadamianuss(8) und Queenslandnuss(9)),
- i Sellerie,
- j Senf,
- k Sesam,
- l Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO2 angegeben,
- m Lupinen,
- n Weichtiere - und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Zu unseren Prinzipien gehört die Vermeidung von Kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen. Falls wir Zusatzstoffe nicht vermeiden können, finden Sie auf der Speisekarte folgende Zahlen:
- 1 mit Farbstoff
- 2 mit Konservierungsstoff
- 3 mit Antioxidationsmittel
- 4 mit Geschmacksverstärker
- 5 geschwefelt
- 6 geschwärzt
- 7 gewachst
- 8 mit Phosphat
- 9 mit Süßungsmitteln
- 10 enthält eine Phenylalaninquelle
- 11 mit Zuckerarten und Süßungsmitteln
- 12 mit Zuckeraustauschstoffen